Wir erarbeiten, erstatten Gutachten über:
- > Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- > Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
- > die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
- > den Wert von Grundstücksbestandteilen
Grundlagen
- > Verkehrswertermittlung gemäß §194 BauGB
Allgemeine Grundsätze zur Schätzung des Verkehrswertes:
In der Marktwirtschaft ist der Verkehrswert (auch der Gemeine Wert, der Marktwert, der Zeitwert) ein geschätzter Wert für Gegenstände.
Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis aus- gegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes erzielt werden würde, wobei alle Markteinflüsse berücksichtigt werden müssen.
Bei Grundstücken ist dies zum Beispiel die Lage, die Größe,
die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach eine Prognose auf den Kaufpreis und nicht immer mit diesem
identisch. Notverkaufspreise, Gefälligkeitspreise, Liebhaber- preise (ungewöhnliche Verhältnisse) sind deshalb nicht mit
dem Verkehrswert gleichzusetzen.
Der Verkehrswert von Immobilien ist mit Hilfe des Vergleichs- wertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwert- verfahrens oder mehrerer dieser Verfahren zu schätzen. Die Verfahren sind in der "Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken" (Werter- mittlungsverordnung – WertV88) normiert geregelt.
Die Legaldefinition des Verkehrswertes liefert hierzu
§ 194 BauGB.
> Beleihungswertermittlung gemäß §12 (1) HBG- > Wertermittlungsverfahren, die zur Anwendung kommen
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Discountet cash flow Methode DCF
- Residualwertverfahren
- Monte Carlo Verfahren - > Wertermittlungsobjekte
- Grundstücke
- Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Büro- und Geschäftshäuser
- Sonderimmobilien: Hotels, Restaurants ... - > Art der Gutachten
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Beweisgutachten
- Gutachterliche Stellungnahme
- Grundstücke - > Auftraggeber
- Gerichte
- Banken / Versicherungen
- Behörden
- Privateigentümer
- Rechtsanwälte, Notare
- Steuerberater - > Zeitdauer
Für die Erstattung eines Wertgutachtens beträgt die Be- arbeitungszeit nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen
i.d.R. nicht länger als 2 Wochen. - > Kosten
Das Honorar für Wertermittlungen ist in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure HOAI §34 geregelt. Es kann
auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Sprechen Sie
mich dazu bitte an. - > Arbeitsmittel
BGB - BauGB - BauNV - WertV - WertR - NHK 95 - NHK 2000 - Sammlung Bodenrichtwerte - Berliner Mietspiegel - > ergänzende Dienstleistungen
- Überprüfung von Wohnflächen / Nutzflächen
- Rechnungsprüfung
- Aufmasskontrolle - > weitere Kenntnisse
- Privates und öffentliches Baurecht
- Finanzmathematische Verfahren
- Mietrecht
- Bewirtschaftungskosten
- Rechte und Lasten an Grundstücken